KAPITEL VI

Paragraph 21.

  1. Der Schatzmeister ist für die Verwahrung und Kontrolle der Mittel des Vereins sowie für die Aufstellung des Haushaltsplans, der Bilanz und der Abrechnung verantwortlich.
  2. Er muss ein Kassenbuch führen. Er muss die Quittungen für Beiträge und andere Kassenunterlagen unterzeichnen. Er muss die vom Verwaltungsrat genehmigten Rechnungen begleichen, die er zuvor gegenüber dem Präsidenten absegnen muss.
  3. Der Sekretär vertritt den Schatzmeister im Falle seiner Abwesenheit oder Krankheit.

Paragraph 22.

  1. Der Sekretär ist verantwortlich für die Aufbewahrung der Dokumente des Vereins, für die Erstellung und Unterzeichnung der Protokolle der Generalversammlung und der Vorstandssitzungen, für die Erstellung und Genehmigung der auszustellenden Bescheinigungen und für die Führung des Mitgliederverzeichnisses.
  2. Der Schatzmeister vertritt den Sekretär im Falle von Abwesenheit oder Krankheit.