KAPITEL I

Paragraph 1.­

Die Nachbarschaftsvereinigung „Sa Plana“ von CalaMurada wurde am 26. Januar 1984 gegründet und am 2. April 1984 durch den Gouverneur Carlos Martin Plasencia von der Regierung der Balearen genehmigt und zugelassen. Der Verein ist als gemeinnützige Einrichtung konstituiert und die vorliegende Satzung steht unter dem Schutz der Paragraphen 22 und 51 der spanischen Verfassung, die durch das Organgesetz 1/2002 vom 22. März, das das Vereinsrecht und die übereinstimmenden Regeln regelt, und durch die vorliegende Satzung geregelt wird.

Paragraph 2.

Zweck des Vereins ist es:

  1. Die Verbesserung, Verschönerung und Erhaltung von CalaMurada in all ihren Aspekten und insbesondere in Bezug auf den Strand.
  2. Förderung von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen.
  3. Organisation von Dienstleistungen von Interesse zum Nutzen ihrer Mitglieder.
  4. Alle Aktivitäten zu entwickeln, die die Lebensqualität der Bewohner von CalaMurada und ihrer Mitglieder verbessern.
  5. Verbreitung und Verteidigung der Rechte auf Gleichheit und Freiheit unter den Einwohnern.
  6. Beitrag zur Entwicklung der menschlichen Entfaltung seiner Mitglieder, sowohl im bürgerlich-sozialen als auch im kulturellen Bereich.

Um diese Ziele zu erreichen, werden die folgenden Aktivitäten durchgeführt:

  1. Enge Zusammenarbeit mit dem Stadtrat von Manacor in all seinen Facetten und mit dem Delegierten, der zu einem bestimmten Zeitpunkt die Befugnisse der CalaMurada innehat.
  2. Sich an die öffentlichen Behörden zu wenden, um sie über die Forderungen und Vorschläge der Mitglieder zu informieren, wobei alle verfassungsmäßigen und rechtlichen Mittel eingesetzt werden, um die Verabschiedung geeigneter Maßnahmen zu erreichen.
  3. Organisation von Kursen, Vorträgen, Konferenzen, Workshops und anderen Veranstaltungen für Mitglieder.
  4. Information der Mitglieder über alle Themen, die für CalaMurada von Interesse sind.
  5. Jeder andere Zweck, der auf den Schutz und die größere Effizienz der Vereinigung abzielt, um den Mitgliedern einen besseren Service zu bieten, unter Verwendung der nach den geltenden Rechtsvorschriften zulässigen Mittel.
  6. Der Verband kann sich mit anderen ähnlichen Einrichtungen zusammenschließen, koordinieren und verbünden sowie mit anderen zusammenarbeiten, um seine Ziele zu erreichen.

Jedes Streben nach Gewinn ist ausgeschlossen.

Paragraph 3.

Der Sitz des Vereins befindet sich in der Calle Alsacia 12, 07688, Cala Murada, und kann mit Zustimmung der entsprechenden Gremien geändert werden.

Der Wirkungsbereich der Vereinigung ist auf die Balearen beschränkt.