KAPITEL II

Paragraph 4.

Mitglied des Vereins kann jede volljährige und handlungsfähige Person werden, die sich mit den Zielen des Vereins identifiziert und dies beantragt, indem sie das Beitrittsformular ausfüllt und eine Bankanweisung zum Einzug der Mitgliedsbeiträge unterzeichnet.

Paragraph 5.

Die Rechte der Mitglieder des Vereins sind:

  1. Teilnahme an den Sitzungen der Generalversammlung mit Rederecht und Stimmrecht.
  2. Wählen oder gewählt werden in Vertretungspositionen oder in Führungspositionen.
  3. Ausübung der ihnen in jedem Einzelfall übertragenen Vertretung.
  4. Eingreifen in die Leitung und das Management, die Dienstleistungen und die Aktivitäten der Vereinigung, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen.
  5. Unterbreitung von Vorschlägen an die Generalversammlung und den Vorstand, die ihrer Meinung nach dazu beitragen können, das Leben des Vereins zu bereichern und die Verwirklichung der grundlegenden sozialen Ziele effektiver zu gestalten.
  6. Anforderung und Einholung von Erklärungen über die Verwaltung und das Management des Vorstandes von den Verantwortlichen der Vereinigung.
  7. Über den Stand der Konten informiert zu werden und Informationen über die Aktivitäten der Vereinigung zu erhalten.
  8. Nutzung der gemeinsamen Dienste, die der Verein einrichtet oder ihm zur Verfügung stellt.
  9. Teilnahme an den Arbeitsgruppen.
  10. Erhalt eines Exemplars der Statuten.
  11. Kenntnis von der Zusammensetzung der leitenden und repräsentativen Organe.
  12. Anspruch auf Anhörung vor der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen sie und auf Unterrichtung über den Sachverhalt, der diesen Maßnahmen zugrunde liegt.
  13. Anfechtung von Beschlüssen der Vereinsorgane, die sie für gesetzes- oder satzungswidrig halten.

Paragraph 6.

Die Aufgaben der Mitglieder des Vereins sind:

  1. Anpassung ihres Handelns an die gesetzlichen Vorschriften.                                  
  2. Einhaltung der Beschlüsse der Generalversammlung und der vom Verwaltungsrat zu deren Durchführung erlassenen Vorschriften.
  3. Die pünktliche Zahlung der Gebühren, außerordentlichen Ausgaben und sonstigen Beiträge, die gemäß der Statuten auf jedes Mitglied entfallen können.
  4. Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit, die für das gute Funktionieren der Vereinigung notwendig ist.

Paragraph 7.

Die Gründe für den Austritt aus der Vereinigung sind:

  1. Durch Entscheidung der betreffenden Person, die dem Verwaltungsrat schriftlich mitgeteilt werden muss.
  2. Nichtbezahlung der festgelegten Mitgliedsbeiträge.
  3. Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen.