KAPITEL V

Paragraph 20.

  1. Der Präsident der Vereinigung ist auch der Präsident des Verwaltungsrats.
  2. Die Aufgaben des Präsidenten sind folgende:
    • Die Leitung und rechtliche Vertretung der Vereinigung, wie von der Generalversammlung und dem Vorstand delegiert.
    • Vorsitz und Leitung der Debatten der Generalversammlung und der Vorstandssitzungen.
    • Entscheidende Stimme im Falle einer Stimmengleichheit.
    • Einberufung von Sitzungen der Generalversammlung und des Verwaltungsrats.
    • Bestätigung der vom Sekretär der Vereinigung ausgestellten Urkunden und Bescheinigungen.
    • Die übrigen Befugnisse, die dem Amt eigen sind und die ihm von der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat übertragen werden.
  3. Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten im Falle seiner Abwesenheit oder Krankheit.