KAPITEL X

Paragraph 30.

Der Verein besitzt kein Vermögen.

Paragraph 31.

Die finanziellen Mittel des Vereins stammen aus:

  • Die von der Generalversammlung für ihre Mitglieder festgelegten Beiträge.
  • Öffentliche oder private Subventionen.
  • Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnisse.
  • Einkünfte aus dem Vermögen selbst oder aus anderen Einkünften, die erzielt werden können.

Paragraph 32.

Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, den Verein durch Mitgliedsbeiträge in der Art und Weise und in dem Verhältnis finanziell zu unterstützen, wie es von der Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt wird. Die Generalversammlung kann Aufnahmegebühren, regelmäßige monatliche Mitgliedsbeiträge – die je nach Entscheidung des Vorstands monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zu zahlen sind – und außerordentliche Mitgliedsbeiträge festlegen.

Paragraph 33.

Das Haushaltsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen und endet am 31. Dezember.